Die Odalverfassung

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Wer wissen möchte, woher wir kommen, sucht gleich die Site Asgard auf

Danke an den Bund für das Recht und die zur Verfügung gestellte Info / Daten

Wie schon die germanische Mythologie, welche 1:1 der skandinavischen mit den Asen, als das Urvolk, Odin und Thor entspricht, uns unseren Ursprung verweist, obwohl man von einer indiogermanischen Sprachfamilien spricht ( vermuteter Völkerzug der Arier ( indischen Sanskritwort ) von Asien in den Norden Europas ).

Ebenso wie das Schamanentum, so hat die christliche Kirche ( welche ihren Ursprung laut der Bibel in Judäa haben soll, wodurch Christus als Jude natürlich jüdisch erzogen wurde - d.h. sein Glaubensursprung und damit auch der Ursprung / die Wurzel der gesamten Christenheit ist damit ebenfalls jüdisch - nur eine Variante des jüdischen Glaubens ) auch die germanische Odalverfassung vernichtet, um durch Installation eines Abhängigkeitsverhältnisses Gewinne bis zum heutigen Tag zu erzielen.

Die germanische Odalverfassung überarbeitet von Oliver Bode
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"Wir fordern Ersatz für das der materialistischen Weltanschauung dienende römische Recht durch ein deutsches Gemeinrecht."
Damit werden nicht nur zwei verschiedenartige Rechtsbegriffe, sondern zwei gegensätzliche Weltanschauungen überhaupt einander gegenübergestellt: die morgenländisch-mittelmeerische und die germanische. Diese beiden gegensätzlichen Rechtsverfassungen sind Erscheinungen verschiedener Menschenseele und damit grundsätzlich verschiedener Abstammung und Religion. Denn Abstammung, Recht und Religion stehen in Wechselbeziehung zueinander, das eine erfordert zu seinem Bestände auch Gleichartigkeit des anderen. So benötigt und bedingt germanisch-deutsches Recht auch germanische Abstammung und Religion.
Das germanisch-deutsche Gemeinrecht ist aufgebaut auf dem Grundsatz "Gemeinnutz geht vor Eigennutz".

Georg Kausch    Die unbequeme Nation
belegt ebenso wie HERPEL, Oliver Bode, ... die bis zum heutigen Tag gültige Unterdrückung unseres Volkes durch die Kirche und ihren jeweiligen Waffenarm.

deutscher-freiwirtschaftsbund.de/


Der Kampf um das alte Recht
Unduldsamkeit ist von jeher das Wesen der christlichen Kirche gewesen, mit Zwang hat sie das römische Recht in Deutschland und Skandinavien eingeführt und dadurch die Zinsknechtschaft des Leihkapitals, die Entwurzelung und Enteignung des Volkes geschaffen. "Wir dürfen ruhig sagen, daß der Kapitalismus nichts anderes ist, als die letzte, entwickelte Stufe der christlichen Weltanschauung. Er ist die >Wirtschaft< gewordene Religion eines mehrtausendjährigen Zeitalters. ... Sie brauchte eben die >Sünde<, um dieselbe vergeben zu können. So wurde die Kirche zur Schöpferin des Kapitalismus durch ihre Unduldsamkeit, wie sie zur Schöpferin der >Ketzerei< durch die gleiche Eigenschaft werden mußte." (HERPEL, Weg zum wahren Recht, S. 50-51.)
Der christlich-kirchliche und christlich-adlige Großgrundbesitz nahm den Bauern die freie Allod Verfassung, indem er wirtschaftliche und geistige Armut erzwang, um sich zu bereichern.
"Die gesetzliche Ganerbschaft selber fiel nicht nur unter der Übermacht des massenhaften Individualeigens, sondern auch unter dem Einfluß der Kirche, welche in ihrem Interesse die Schranken des ganerblichen Verfugungsrechts hinwegzuräumen trachtete." (AMIRA, Grundriß, S. 122.) "Während daher die einen (freien Grundbesitzer) durch die drückensten Mißbräuche der in die Höhe strebenden Gaugrafen und andern Großen ihres Eigentums beraubt oder wenigstens gezwungen worden sind, diesen selbst ihre Besitzungen zu verkaufen, suchten sich die andern der auf dem freien Besitztum ruhenden Kriegsdienste nebst den übrigen Grundlasten und Leistungen dadurch zu entledigen, daß sie ihr freies Eigentum der Kirche, dem König oder einem andern weltlichen Großen hingaben, um dasselbe als Zinsgut oder als Lehen wieder zu erhalten, oder auch um es als Leibeigene der Kirche oder eines andern künftig zu bauen. ... Zumal unsere alten Kirchen und Klöster haben auf diese Weise sehr großen Reichtum, ja ganze Territorien erhalten. Denn im frühen und auch im späteren Mittelalter noch war es gebräuchlich, ihnen sein freies Besitztum hinzugeben, um es als Zinsgut wieder von denselben zurückzuerhalten." (MAURER, Einleitung usw., S. 210-213.) Solange dieses Unrecht nicht wieder gut gemacht ist, ist ein Volkskollektiv nicht möglich und wird immer den Herd zu Unzufriedenheiten bilden. "Gewaltsame Umwälzungen ... pflegen vielmehr weit tiefere, nicht selten Jahrhunderte zurückgehende Gründe zu haben. Sie gehen insgemein aus unnatürlichen, nach und nach unerträglich gewordenen Zuständen hervor, die, wenn ihnen nicht zu gehöriger Zeit oder nicht auf die gehörige Weise abgeholfen wird, fast immer zu gewaltsamen Ausbrüchen geführt haben, immer und ewig dazu führen werden." (S. 213/14.)

Ein Leidensweg unsäglichen Elends ist es, mit dem römisches Recht und christliche Kirche die germanische Allodverfassung zerstörten und den heldischen Widerstand des alten Rechtes niederwarfen. Mit seiner orientalisch-mittelmeerischen, nomadischen und schmarotzenden Denkart machte das römische Recht das Allod, den Sippenbesitz, zum Privatbesitz, der belastet und Verkauft, an Fremde verschenkt und vermacht, verpfändet, verliehen und verödet gelassen werden kann, machte es zum Feod, zur fahrenden Habe, zur Handelsware. So gestalteten die römisch-rechtlichen Adels- und Kirchenherren den Sippenbesitz ihrer nunmehrigen Untertanen zu eigenem Privatbesitz und verliehen ihn gegen Zins, d. h. den Zehnten des erarbeiteten Ertrages, und gegen Fron an die bishep besitzenden Sippen oder an Fremde, ein Rechts- und Gesittungsbruch, der die tiefere Ursache unserer heutigen Not ist. Während Kirche und Fürsten so die Allodverfassung des Bauern zerschlugen, übernahmen sie sie für sich selber. Das Odal oder Allod, das Salland wurde zum Fideikommißgut oder Majorat, die Lehensinhaber suchten ihren Feod die Wesensart eines Allods zu verschaffen, es zu >allodifizieren<. Reines Allod aber war dies nicht, denn es fehlte vor allem die Aufsicht des Volkskollektivs, in Siebenbürgen hatte sich bis zum Verlust der Freiheit durch die Besetzung der früher von diesen Deutschen abhängig gewesenen Rumänen noch das Aufsichts- und Heimfallsrecht der Hunschaft erhalten. Auf der Elbinger Höhe wurde noch bis zur Aufhebung der Gemeinschaftswirtschaft vor nicht hundert Jahren den schlecht wirtschaftenden Bauern das Gut von der Gemeinde weggenommen.

Erst die christliche Bekehrung hat ihn römisch und slawisch, bzw. baltisch im jetzigen Sinne gemacht. So konnte auf dem altpreußischen Friedhof bei Preußisch-Arnau die jahrtausendelange ununterbrochene Besiedelung bis in die Zeit des Deutschritterordens nachgewiesen werden. Ununterbrochene Überlieferung finden wir auch beim germanischen Laubenhaus und den Rundlingen der germanischen Wagenburg mit den Staubsäulen (vergleiche WIEDERMANN, Die Sonne, 1934, 8). Die mehrere Jahrlausende alte ununterbrochene Überlieferung am Orte der Hünengräber von Seddin und Pekkatel ist bekannt. Die Bekehrung Ostdeutschlands steht an Grausamkeit und Rechtsbruch derjenigen des übrigen Deutschlands und derjenigen Nordgerm an eins unter den Olaf- und Harald-Königen wenig nach. Der Zerstörung der germanischen Heiligtümer von Arkona, Vineta, Rethra gingen ebenso wie der von Haidabu grausame Blutbäder voraus. Die blutige Bekehrung der Pruzzen durch den Deutschritterorden schildert LINGNAD-BOHM >Deutsche Freibauern, Köhler und Kolonisten (1932, S. 139 ff.) und die Ostdeutschlands allgemein WlGALOlS in >Der Tempel zu Rethra und seine Zeit<, (1904) sowie ERNST MORITZ ARNDT in >Versuch einer Geschichte der Leibeigenschaft in Pommern und Rügen< (1803).
Die Wiederneubesiedelung des germanischen Ostens mit westdeutschen Bauern seit dem 12. Jahrhundert, die da aber nur auf Herrenland ihre Markverfassung anwenden konnten und so gleich dabei und nach dem Bauernkrieg trotz Nichtteilnahme immer mehr in die Abhängigkeit der Rittergüter gerieten, ist keine anschlußlose Neusiedelung (Kolonisation), sondern eine Rückwanderung, eine Wiederauffüllung der gewaltigen Lücken, die die christliche Bekehrung durch die deutschen Ritter bei den jahrhundertelangen Unterjochungskämpfen im germanischen Räume des Ostens gerissen hatte. So ist Ostdeutschland seit Jahrtausenden germanisch gewesen und geblieben; ein fremder, >slawisch-baltischer< Anspruch besteht so nicht.


 


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