Illusion und Fiktion

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Warum Illusion und Fiktion ?
Weil alle (Herrschaftssysteme) rein als Illusion bzw. als Fiktion arbeiten, funktionieren.

>
>
> Ein weiterer Beweis der Illusion, und daß alle Handlungen sowie Verwaltungsakte rein Fiktion sind !
> ab 1814  Friedrich Carl von Savigny´s  Fiktionstheorie
> Stillstand der Rechtspflege

So gibt es ein glaubwürdiges Video, daß der deutsche B N D ( Bundes Nachrichten Dienst ) eine Gründung des englischen MI 6 - also des Auslandsgeheimdienstes ist.
Wer ist dann der Schöpfer ? - in welchem Geist oder für wen ist ( auch wenn dies evtl. für die einfachen Beamten nicht offensichtlich sein mag ) dann der B N D in letzter Konsequenz tätig - für die Queen.

Ebenso ist bekannt, daß Konrad Adenauer alle unter dem NS Regime tätigen wieder in sein Außenministerium zurück holte; ebenso, daß die Ratelines über welche verdiente NS Oberen aus dem zerbombten Deutschland flohen, über die Vatikanstadt liefen und entweder in Süd- oder Nordamerika bzw. USA endeten.

So ist der Kopf des NASA Programs entweder ehe S S Offiziere, Alister Crowel Anhänger oder .....
=> wobei der us Secret Service, welcher den Präsidenten beschützt, auch als S S abgekürzt wird

Ebenso beweist die Kanzlerakte ( siehe Aussagen Willi Brandt ) die Oberhoheit der USA und das fehlende jeglicher Souveränität der Deutschen - wozu dann, außer zur Aufrechterhaltung der Illusion, Bundestags- / Landtagswahlen ?

K. Adenauer 1953: Wir sind keine Mandanten des Deutschen Volkes. Wir haben den Auftrag von den Alliierten.

Ebenso hatte das deutsche Volk keine Stimme beim Potsdamer Abkommen vom 2.8.1945 - denn es war ein internes Abkommen der 4 Mächte:  III. Deutschland
"das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen, .." – daher blieben die NS Richter im Amt (BGH Persilschein-Urteil ´56), damit das deut sche Volk unter der richterlichen und Exekutivgewalt dasselbe Leid erlebt, wie diejenigen, welche durch dieselben Richter ermordet wurden - wie bspw. die Geschwister Scholl.
Die NS - Richter welche nicht im Amt bleiben konnten ( weniger als 20% ) gingen zur UNI und lehrten ihren Geist der nachfolgenden Generation - was viele am eigenen Leib als Nachkriegsgeneration erfahren "durften".

Ist es die Aufgabe der bundesrep. Fremdverwaltung das subjugierte Volk für NS Verbrechen leiden zu lassen?

siehe diese PDF dazu

Eine Erklärung der Wehrlosigkeit aller Deutschen gegen BR Unrecht durch Jugendamt, ihre Beamte etc.
Potsdamer Abkommen III. Deutschland
"16. Zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle, die durch den Kontrollrat errichtet worden ist, ist ein deutscher Verwaltungsapparat zu schaffen. Den deutschen Behörden ist in möglichst vollem Umfange die Verwaltung dieses Apparates zu fördern und zu übernehmen. So ist dem deutschen Volk klarzumachen, daß die Verantwortung für diese Verwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen wird. Jede deutsche Verwaltung, die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden.

Ein weiterer Beweis der Illusion, und daß alle Handlungen sowie Verwaltungsakte rein Fiktion sind !

Apro pos Fiktion:
Lest die Weihnachtsgeschichte mal richtig:
dem lieben Josef sind von Gott ( JHWH / Jehova ) die Hörner ausgesetzt worden, als seine jungfräuliche Frau ( wobei es wohl eher im das Sternbild Jungfrau geht ) von Jesus, dem Christus schwanger wurde.
Was hat Maria geboren: ein Kuckuckskind ! - ist dies nicht ein Fremdgeh - Freifahrtsschein und das Kind dem eigenen Ehemann unter zu schieben ?
Daß dies nicht von ungefähr kommt, ist wegen dem Ruf, welche alle Pfaffen im Mittelalter ( heute wegen dem tausendfachen Kindsmißbrauch auch heute noch - siehe das Buch: Angeklagt der Papst ) hatte, nachvollziehbar.
Gemäß ihrem Ruf, wurde jeder Rock begattet, egal wie kindlich oder wie alt, ob verheiratet oder als sowieso völlig rechtlose Magd - ließ sich die Frau nicht darauf ein, wartete auf sie die Exkommunion oder der Scheiterhaufen der Inquisition - es lebe die Liebe der allzu gütigen Kirche Gottes.

Big Business:
Kindesentzug über Jugendamt an Pflegeeltern oder Heime
- zu zahlen haben die verzweifelten Eltern

Kindesentzug über Richterspruch zum Kindeswohl für eine psychisch maximal belastete nachfolgende Generation

Abgaben in Form von GEZ, Maut, verkaufte Stadtwerke
- welche von der Elterngeneration durchfinanziert wurde
ebenso Telefonkabel der T-kom sind mehrfach bezahlt

Erpressung
durch Finanzamt, Vollzugsbeamte mit Hilfe williger Polizei
über sog. Bußgelder eines nicht bestehenden öffentlichen Rechts einer nicht
legitimierten Fremdverwaltung
Verbot der Revision der Geschichte mit jahrelanger Haft für Wahrheit und Tatsachen

All dies erfolgt völlig gefahrlos für bundesdeutsche Beamte, denn kein Richter richtet die Henker des deutschen Volkes - wie wir es aus der nie beendeten Inquisition her kennen. Das Abkommen der 4 Mächte arbeitet mit 100%.

 

 

Hier möchte ich auf Joe, eine wahrhaftigen und freien Menschen unter dieser Sonnen, verweisen - er hat Unam Sanctam in der Werken des kanonische Rechts schwarz auf weiß wieder gefunden ( nun wird klar, wieso in jedem Gericht die Bibel als oberstes Gesetzesbuch zu finden ist).

Joe: "möchte Euch darauf hinweisen, dass im Grundgesetz, sowie im österr. B-VG die Rede davon ist, dass die Macht, bzw. das Recht vom Volk ausgeht ... aus der Perspektive, dass bei der Formulierung der beiden ‚Werke‘ kein Staatsvolk vorhanden war und man ganz einfach und salopp von einem ausging. Als Vermutung. Danach ist Freiheit…
versprochen. Den Rest erledigen wir mit den Bischöfen, siehe Kanonisches Recht, Teil „Leitungsgewalt“ … dort entstehen die ‚Gerichte‘ … es ist der Papst mit seinen Bischöfen, der den Personenkult ‚der Leib Christi‘ auf diesem Planeten betreibt. Allein schon die Formulierung 'Volk Gottes' - "Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfasst und geordnet…“ sagt alles. Darin steht nämlich gleichzeitig, dass die ‚Welt‘, die ‚Gesellschaft‘, jegliche ‚Verfassung‘ und ‚Ordnung‘ alles im kanonischen Recht entsteht und damit dem Papst gehört… so, wie die ‚Jurisdiktionsgewalt‘, die normalerweise ‚im äußeren‘ angewandt wir. Die Ansage jeden Priesters in jeder Predigt: ‚In Wahrheit ist es WÜRDIG und RECHT!‘ Das bedeutet, ‚würdig‘ muss hinterfragt werden (immerhin ein Konjunktiv, also Illusion, Schein,…) und ‚Recht‘… na logisch. Das positive Recht kommt immerhin von der ‚Rechtfertigung vor Gott‘ (s. kanonisches Recht!)"


Dazu fand ich folgende Schrift: http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__PF.HTM

siehe die PDF g-skriptum dazu

siehe die PDF cic_dt dazu

VI => TITEL VI PHYSISCHE UND JURISTISCHE PERSONEN (Cann. 96 – 123)
KAPITEL I DIE RECHTSSTELLUNG PHYSISCHER PERSONEN
KAPITEL II JURISTISCHE PERSONEN

TITEL VIII LEITUNGSGEWALT (Cann. 129 – 144)
§ 3. Demjenigen, der behauptet, delegiert zu sein, obliegt die Beweislast für die Delegation.
<<<<<< also, die Richter haben die Beweislast !!!

Can. 133 — § 1. Ein Delegierter, der die Grenzen seines Auftrags hinsichtlich der Sachen oder Personen überschreitet, handelt ungültig
<<<<<<< übliches Vorgehen => ist also ungültig

Can. 135 — § 1. Die Leitungsgewalt wird unterschieden in gesetzgebende, ausführende und richterliche Gewalt.
<<<<< da überall die Gewaltenteilung mißachtet wird, gibt es keine Rechtsetzung

Zitate aus cic_dt.pdf dazu
Kapitel I: Feier der Eucharistie
§ 2. In der eucharistischen Versammlung wird das Volk Gottes der Leitung des Bischofs oder des unter seiner Autorität stehenden Priesters, die in der Person Christi handeln, ......
<<<<<< das Volk Gottes sind sicher nicht nur alle Christen
<<<<<< in der Person Christi handeln ---- ihre Handlungen dürfen durch nichts in Zweifel gezogen werden !

Artikel 2: Teilnahme an der Heiligsten Eucharistie
§ 2. Kindern jedoch, die sich in Todesgefahr befinden, darf die heiligste Eucharistie gespendet werden, wenn sie den Leib Christi von gewöhnlicher Speise unterscheiden und die Kommunion ehrfürchtig empfangen können
<<<<<< sorry, aber ich kann mich des Gefühls eines ( wenn auch nicht faktischen ) bildlichen Kannibalismus nicht erwehren

Kapitel I: Predigt des Wortes Gottes
Can. 762 — Das Volk Gottes wird an erster Stelle geeint durch das Wort des lebendigen Gottes, das man mit Recht vom Priester verlangt; ..
<<<<<<<< das man mit Recht vom Priester verlangt ----- darf sicher auch als oberste Rechtsprechung / Jurisdiktion verstehen, welches über das gesamte Volk einigend wirkt

§2. Die in § 1 aufgeführten Pflichten und Rechte kommen den Bischöfen zu, sowohl als einzelnen, wie auch in Partikularkonzilien oder Bischofskonferenzen versammelt, in Bezug auf die ihrer Sorge anvertrauten Gläubigen; der obersten Autorität der Kirche aber kommen sie zu in Bezug auf das ganze Volk Gottes.
<<<<<< anvertrauten Gläubigen; der obersten Autorität der Kirche aber kommen sie zu in Bezug auf das ganze Volk Gottes ----- da die Kirche durch Unam Sanctam festlegte: "es ist  zum Wohl eines jeden Menschen, dem Papst unterworfen zu sein" ist jeder Mensch - spätestens mit der Taufe - ohne Ausnahme und wohl unabhängig anderer Religionszugehörigkeit den Bischöfen als oberste Autorität anvertraut - deren Recht kommt wie Ragnarög über alle Gläubigen.

BUCH II: VOLK GOTTES (cc. 204 – 746)
Teil I: Die Gläubigen
Can. 204 — § 2. Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfasst und geordnet, ist in der katholischen Kirche verwirklicht, die von dem Nachfolger Petri und den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird.
<<<<<<  - die Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfasst und geordnet- wie Joe mir mitteilte ( und ohne seine Nachricht wäre mir dies verborgen geblieben ) - ist damit für die gesamte Welt und jede hier befindliche Gesellschaft die oberste Verfassungs- und Ordnungsinstanz.

Nun wird erklärlich, warum auch in wikipedia nachzulesen ist, daß das positive Recht ein Ordnungsprinzip ist - und damit nichts mit Wahrheit oder Gerechtigkeit zu tun hat, denn die oberste Prämisse ist die gewünschte Ordnung - siehe dazu auch das sog. OWiG.
 

Zitate: wiki/Juristische_Person Eine juristische Person oder auch juristische Einheit ist eine Vereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund hoheitlicher Anerkennung rechtsfähig ist, das heißt selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann und die vermögensmäßig vollständig unabhängig (im Sinne einer beschränkten Haftung) ist.
Sind juristische Personen rechts- und auch handlungsfähig - also fähig, selbst rechtserheblich tätig zu werden?
Die Lehre von der realen Verbandspersönlichkeit ( Otto von Gierke ) geht davon aus, dass die juris. Person mit dem tatsächlich vorhandenen Inbegriff ihrer Mitglieder oder Sachmittel gleichzusetzen ist - Ergebnis: die juristische Person kann > nur durch ihre Organe handeln.

Für die Fiktionstheorie ( Friedrich Carl von Savigny ) ist die juristische Person lediglich ein fiktiver Zurechnungsendpunkt, also ein gedachtes Etwas, das demgemäß auch nicht handeln kann. Ihr zufolge wird die juristische Person von ihren Organen bzw. Organwaltern vertreten. Damit erkennen die An­hänger der Fiktionstheorie der juristischen Person – weil in Wirklichkeit gar nicht vorhanden – nicht die Fähigkeit zu, so etwas wie Wissen oder Kenntnis zu haben.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Rechtssubjekte, die auf öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Gebiet Rechtsfähigkeit kraft Gesetzes besitzen. Sie bestehen aufgrund öffentlich-rechtlicher Hoheitsakte oder öffentlich-rechtlicher Anerkennung. Ihnen gemeinsam ist das Recht der Selbstverwaltung, sie unterstehen staatlicher Aufsicht und können in der Regel objektives Recht für ihren Aufgabenbereich durch Satzungen setzen - bspw. landesunmittelbare Anstalten (z. B. Rundfunk­anstalten). Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind entweder bundesgesetzlich (§ 12 Abs. 1 InsO) oder landesrechtlich nicht insolvenzverfahrensfähig. << hebt den Gleichheitsgrundsatz auf

www.rechtslexikon-online.de/Deliktsfaehigkeit.html
Eine gesetzliche Regelung hat die Deliktsfähigkeit in den Paragrafen 827 und 828 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfahren. Sie entspricht nicht zwingend der Geschäftsfähigkeit. Der Deliktsfähigkeit wird die Fähigkeit gleichgesetzt, für bestehende Verbindlichkeiten haften zu müssen (Verschuldensfähigkeit gemäß § 276 Absatz 1 Satz 2 BGB).          -------- Ende der Zitate -------

Frage: kann nun ein gedachtes Etwas, das in Wirklichkeit gar nicht vorhanden ist und nicht die Fähigkeit besitzt, so etwas wie Wissen oder Kenntnis zu haben - deliktsfähig sein ?
Kann etwas (juristische Person) nicht - deliktsfähiges oder ein entmündigtes Volk rechtsfähig sein?
Sind deshalb alle hier wohnhaft - im Gegensatz zum originalen BGB: Wohnsitz nehmend ?
Was nicht deliktsfähig ist, kann auch nicht für Verbindlichkeiten haften !
Was wurde durch die Juristen des römischen Rechts geschaffen ? - eine juristische Person für den Staat !

www.wirtschaftslexikon24.com/d/juristische-person/juristische-person.htm
wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/juristische-person.html Personenvereinigung oder Zweckvermögen mit vom Gesetz anerkannter rechtlicher Selbstständigkeit. Die juristische Person ist Träger von Rechten und Pflichten, hat Vermögen, kann als Erbe eingesetzt werden, in eigenem Namen klagen und verklagt werden. Juristische Personen sind nicht deliktsfähig, also auch strafrechtlich nicht verantwortlich. An ihrer Stelle können ihre Organträger bestraft werden (§ 14 I Nr. 1 StGB - Sonderregelung OWiG: §§ 29, 30 OwiG).

Uhlenbrock, Henning: Der Staat als juristische Person  <=> "Grund- und Eckstein", also Grundbegriff der deutschen Staatsrechtslehre.
Seit 1837 durch den Göttinger Staatsrechtslehrer Wilhelm Eduard Albrecht : Diese Rechtskonstruktion ermöglichte es, den Staat selbst als Träger von Rechten und Pflichten für die staatsrechtlichen Beziehungen anzu­sehen. Diese Theorie ermöglichte es, den liberalen Rechtsstaats­gedanken auch juristisch zu untermauern. Denn als Organ der juristischen Persönlichkeit nahm der Monarch nicht mehr eigene Rechte, sondern Kompetenzen des ihm übergeordneten Staates wahr, die er allein nach den Vorgaben der Verfassung auszuüben hatte.
Die Verknüpfung der Theorie von der juristischen Staatspersönlichkeit mit dem savigny'schen Perso­nenbegriff (Person ist, wer Subjekt eines eigenen Willens ist) bewirkte eine juristische Verfestigung des monarchischen Prinzips: der Monarch hatte als oberstes Willensorgan des Staates die Aufgabe, den Willen des Staates in Erscheinung zu bringen. Dieser Staatswille äußerte sich als Staatsgewalt bzw. Herrschaft gegenüber den Bürgern, die in einem allgemeinen Gewaltverhältnis zum Staat standen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß die Theorie nur als juristischer Staatsbegriff des konstitutio­nellen Verfassungsstaates unter Geltung des monarchischen Prinzips verstanden werden kann. Unter Geltung des in Art. 20 Abs. 2 GG festgeschriebenen Volkssouveränität kann diese Lehre jedoch nur sehr eingeschränkt aufrechterhalten werden.
-------- Ende der Zitate -------

Stillstand der Rechtspflege -------- Frage: was nun ? - verfügt nun die Bundesrepublik über eine juristische Person bzw. hat sie oder ist sie die nicht - deliktsfähige juristische Person Mandatarstaat ?
Denn die BR in D hat sich als Erbe des Deutschen Reichs eingesetzt - explizit was das Volksvermögen, das Gold des DR´s, die Kunstwerke, die Straßen, Eisenbahn, Bundespost, den Boden, die Wälder, .. angeht ?

Was steht sich nun im Gericht gegenüber ?
Entweder eine durch BGB geschaffene natürliche Person einer juristischen Person, vertreten durch Richter und Staatsanwalt oder - was gar nicht geht - ein Mensch den Organwaltern einer juristischen Person .. - wobei ja die juristische Person lediglich ein fiktiver Zurechnungsendpunkt, also ein ge­dachtes Etwas ( Friedrich Carl von Savigny ), das demgemäß weder deliktsfähig ist, noch handeln kann.

--- dann doch irgendwie 2 Fiktionen - daher kann ein Verfahren auch nur recht(s)fiktional sein.
wiki - Quid pro quo (lat.: dieses für das) ist ein Rechtsgrundsatz, nach dem eine Person, die etwas gibt, dafür eine angemessene Gegenleistung erhalten soll.

Was kann eine Fiktion ( im Recht ) einem Menschen gleichwertiges für seine Lebenskraft geben ?

Wie geschrieben: mit dem Stillstand der Rechtspflege ist nicht das Justitium als eine zeitlich befristete Unterbrechung gemeint, sondern die Unmöglichkeit des Verkehrs mit einem zuständigen Gericht
=> OGH (Österreich): Unter Stillstand der Rechtspflege ist etwa eine Verhinderung des zuständigen Gerichtes an der Ausübung seiner Tätigkeit oder die Unmöglichkeit des Verkehrs mit dem zuständigen Gericht zu stehen.

Kann eine Fiktion in einen Rechtsverkehr mit einem Gericht treten ?
Kann ein rechtsfiktionales Gericht für einen Menschen zuständig sein ?
Kann ein nicht - deliktfähiges Gedachtes Etwas Recht sprechen bzw. dieses in einen Rechtsstreit mit einem Menschen ( Träger von Rechten und Pflichten ) eintreten ? => quid pro quo !

Ich würde sagen: im römischen Recht sind wir des Wahnsinns fette Beute

Stillstand der Rechtspflege (einmal wegen GG Artikel 1 Änderung vor ~ 61 Jahren) wegen der Unmöglichkeit ein zuständigen Gericht zu erreichen. => es gibt keine Gleichheit vor dem Gesetz, wie garantiert > quid pro quo > es gibt keine Gewaltenteilung => damit keine Rechtsstaatlichkeit
<=> es gibt keine Verfassung als Bindeglied Staat und Volk => fehlender Verfassungsstaat
<= es gibt kein originäres Völkerrechtssubjekt => durch den erloschenen Scheinstaat agiert nur noch selbstermächtigt der Mandatarstaat ohne Rechtsbasis

Stillstand der Rechtspflege durch fehlende Gewaltenteilung: Unmöglichkeit ein zuständigen Gericht zu erreichen - da es wegen der fehlenden Gewaltenteilung es kein zuständiges Gericht gibt, denn die Unab­hängigkeit und Unparteilichkeit ist nicht gegeben:
http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__146.html Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen => ist also ein "Organ der Staatsregierung"
<= neben dem Oberstaatsanwalt ist dies auch der Justizminister und (in/direkt) der Ministerpräsident
Dem Staatsanwalt wird durch Minister Order erteilt; dadurch ist die Gleichheit vor dem Gesetz nicht mehr gewahrt, denn dieser Minister kann sich auf der Untersuchung herausnehmen –– siehe BGBl. 1973 II 1533 den internationalen Pakt IPbpR Art. 14 und den Artikel 6 der EMRK ––

Zitat – Anfang: Das Recht achtet auf Gleichheit“ http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheit_vor_dem_Gesetz
Der Gleichheitssatz ius respicit aequitatem, „Das Recht achtet auf Gleichheit“, ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verkündet in Art.1 Satz1:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

Als Gleichheitsprinzip bezeichnet man den naturrechtlichen Grundsatz, alle Menschen gleich zu behandeln wenn eine Ungleichbehandlung sich nicht durch einen sachlichen Grund rechtfertigen lässt. Auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaften ist der Gleichheitssatz in den Art.18 Abs.1 und Art. 157 des AEU-Vertrages verankert. Zudem enthält Titel III der EU-Grundrechtecharta („Gleichheit“) mehrere Artikel (insbesondere Art. 20) zur Gewährleistung des Gleichheitssatzes.
.. verfassungsrechtlichen .. Verbot evidenter Willkür bis zur strengen Bindung an Verhältnismäßigkeits­erfor­dernisse. Bei der schlichten Ungleichbehandlung von Sachverhalten gilt das allgemeine Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG = der Normalfall des allgemeinen Gleichheitssatzes ) - der Gleichheitssatz erstreckt sich auch auf die sogenannte Selbstbindung der Verwaltung. Allgemein lässt sich sagen, dass die Grundrechte der Art.
1 bis Art.19 GG Abwehrrechte der Bürger gegenüber der Staatsgewalt darstellen. Aus diesem Grund kann ein Bürger auch nur gegenüber der öffentlichen Hand Ansprüche aus diesen Artikeln erheben. Die Bindung des Gesetzgebers ergibt dabei sich aus Art. 1 Abs. 3 GG.

Damit ist keine Verhandlung führbar, denn kein gesetzlicher Richter oder zuständiges Gericht ist erreichbar - EMRK, GG, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, .. ( wir haben ja keine Staatshaftung bzgl. dem Bund und sicher auch keine in den Bundesländern )

Kann es eine Zwangsmitgliedschaft zu einer fremdnützigen Treuhandverwaltung bzw. zu einem Mandatar­staat ( oder zu einer GEZ bzw. Nachfolgeorganisation ) geben ?

Ich bin davon überzeugt, daß zumindest in den heutigen „Staaten“ der Achsenmächte die Unmöglich­keit des Verkehrs mit einem zuständigen Gericht eingetreten ist. Wesentlich wahrscheinlicher jedoch ist, daß in allen Mandatarstaaten oder Treuhandverwaltungen gemäß UN Charta dieselbe Unmöglich­keit vorliegt, ein zuständiges Gericht zu erreichen ( also in 193 Ländern ) ! - und dies seit ~ 90 Jahren.

Alle unter der fremdnützigen Treuhand­verwaltung Bundesrepublik Deutschland fremd Verwalteten haben den Vorteil der offenkundigen Tatsache, daß es keine Staatsgerichte mehr gibt - siehe dejure.org der GVG §15 sagte bis in die 1950ziger Jahre aus, daß alle Gerichte Staatsgerichte seien.

Dieser Mandatarstaat ist ( Carlo Schmidt ) nur eine fremdnützige Treuhand­verwaltung - denn das Grundgesetz ist ja auch nur verwaltungsgesetzliche Rechtsnormen für die Angestellten / Beamten des Mandatarstaates, jedoch nicht für die Bewohner des Bundesgebietes, denn diese unterliegen nicht dem Grundgesetz - und damit vollkommen fremd zu den hier lebenden Völkern, für die es gerade als Ver­waltung weder Staat noch Vertretung ist; damit hat der Mandatarstaat keinerlei staatsrechtliche und ebenso wenig hoheitliche Befugnisse gegenüber den hier lebenden Völkern.


 


 


 


 


 

 


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