HRB 51411 - 18. Januar 2001: Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur Gesellschaft mit beschränkter Haftung Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt Rechtsstaat <> Unrechtsstaat was ist ein Rechtsstaat ? 1926 Aus dem Text: "...Die Regierung, die die Unabhängigkeit der Richter schädigt, untergräbt schlechthin die Säule des Rechtsstaates..." Jubiläumsfeier des (Sächsischen) Oberverwaltungsgerichts Ansprache von Präsident Wirkl. Geh. Rat v. Nostitz-Drzewiecki vom 02.01.1926 1934 Aus dem Text: "Ich kann es mir ersparen, im einzelnen darzulegen, daß es einen Rechtsstaat nicht geben kann ohne Gewaltenteilung" Gustav Radbruch Der Relativismus in der Rechtsphilosophie 1948 Aus dem Text: "....Wir müssen wieder zurück zu der Erkenntnis, daß der Mensch nicht für den Staat, sondern der Staat für den Menschen da ist....Die Demokratie als Herrschaft der Mehrheit, zu der wir uns unbedingt bekennen, ist allein noch nicht geeignet, die menschliche Freiheit zu sichern...." Adolf Süsterhenn Rede vom 08.09.1948 vor dem Plenum des Parlamentarischen Rats 1953 40. Deutscher Juristentag (Sieg der Reformgegner?) Gutachter Prof. Dr. Ridder: "....Es gibt keine "rechtsprechende Gewalt" 1966 Aus dem Text: ".....Die Parteien wandeln ihren Sinn. Die Richtung der Wandlung ist diese: Sie waren gemeint als Organe des Volkes, das durch sie seinen Willen kundtut und umgekehrt wieder von ihnen politisch erzogen wird. Aber sie werden zu Organen des Staates, der nunmehr wieder als Obrigkeitsstaat die Untertanen beherrscht. Die Parteien, die keineswegs der Staat sein sollten, machen sich, entzogen dem Volksleben, selber zum Staat. Ursprünglich vielfach autonome Bildungen aus der unbegrenzten Freiheit des Volkes, werden sie in ihrem Bewußtsein zu den Machtträgern selber. Der Staat, das sind die Parteien. Die Staatsführung liegt in den Händen der Parteienoligarchie. Sie usurpiert den Staat. Diese Wandlung wird institutionell ohne Absicht befördert. Bei der Begründung der Bundesrepublik ging der Wille auf die Stabilität der Regierung. Die aktive Teilnahme des gefährlichen Volkes sollte möglichst gering werden. Man konnte es nicht ausschalten, weil man behauptete, eine Demokratie zu wollen. Aber man reduzierte seine Wirkung auf die alle vier Jahre stattfindenden Wahlen. Und man behandelte es bei den Wahlen mit den Propagandamitteln als Stimmvieh, das nur über das Maß der Beteiligung der einzelnen Parteien an der Regierung entscheidet...." Karl Jaspers Wohin treibt die Bundesrepublik? 1968 Aus dem Text: "....wie kann man bei der Regelung der Rechtsverhältnisse der Richter in einem Staat mit einer Grundordnung wie der unsrigen eine Regelung gutheißen, die nicht einmal das Kaiserreich gekannt hatte (geschweige denn die Weimarer Republik), sondern die erst die Diktatur eingeführt hatte!...." Günter Weist, Oberlandesgerichtsrat, Frankfurt a.M.: Die Entwicklung der Dienstaufsicht über Richter 1997 Aus dem Text: ".....Justizbeamte, die in der Verkleidung von Richtern herumlaufen, gibt es reichlich." Jürgen Rudolph, Richter am Amtsgericht (Cochem) Die diskrete Korruption der deutschen Justiz Beschluss der Bundesvertreterversammlung des DRB ( deutscher Richterbund ) Die Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes hat am 27. April 2007 in Potsdam - Das Zwei-Säulen-Modell des DRB - Stand 27. April 2007 Der Justiz ist die Stellung zu verschaffen, die ihr nach dem Gewaltenteilungsprinzip und nach der in den Art. 92 ff. GG vorgesehenen Gerichtsorganisation zugewiesen ist. Die im Jahre 1877 (Reichsjustizgesetze) strukturell eingerichtete Vormundschaft der Exekutive über die in Angelegenheiten der Justiz sprachlos gehaltenen Richterinnen und Richter ist im heutigen (West- und Mittel-) Europa eine deutsche Besonderheit. Man hat ihr einen neuen Namen gegeben: "Gewaltenverschränkung". In Deutschland hat bis heute keine Übertragung der Rechtsprechenden Gewalt auf einen eigenen Machtträger stattgefunden. Wie Italien hat sich auch Deutschland für die verfassungsrechtliche Einführung einer Gewaltenteilung entschieden [Art 20 Abs. 2 und 3, 92 und 97 Grundgesetz]. Die Realisierung dieses Gedankens durch seine Umsetzung in konkrete Staatsstrukturen hat aber bis heute nicht stattgefunden. Die Rechtsprechende Gewalt ist nach wie vor in die Exekutive eingebunden. Die nach 1949 allgegenwärtigen Parteien verhinderten, dass die Staatsgewalt auf drei verschiedene, einander gleichgeordnete Machtträger übertragen wurde und unterliefen dadurch den deutlich artikulierten Willen des Verfassungsgebers. Die deutsche Justiz ist ein Teil des Geschäftsbereichs der Regierung geblieben, nach 1945 wie vor 1945, nach 1949 wie vor 1949. Bis zum heutigen Tage. Zitat Paulus van Husen: "Daß man trotzdem von unabhängigen Gerichten spricht, ist einfach eine Verletzung der Wahrheit. Um so grotesker wirkt sich das alles bei den Verwaltungsgerichten aus. Der Kontrolleur ist wirtschaftlich völlig in der Hand des Kontrollierten. Der Kontrollierte sucht sich die Richter aus, hält sie durch Beförderungsaussichten und Dienstaufsichtsmittel in Atem, mißt ihnen jährlich die sachlichen Bedürfnisse zu." ________________ Paulus van Husen, der erste Präsident des Verfassungsgerichtshofes und des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen Zur "Dritten Gewalt": "....es geht darum, aufzudecken, daß die Selbständigkeit der Gerichte in Deutschland ein Schein ist, hinter dem eine andere rechtliche und oft auch tatsächliche Wirklichkeit steht. Dieser Schein ist historisch entstanden. Man hat sich an ihn gewöhnt....Die Gewaltentrennung im heutigen staatsrechtlichen Sinne besagt, daß Legislative, Exekutive und Rechtsprechung von verschiedenen Organen wahrzunehmen sind. Daraus folgt zunächst, daß diese Organe selbständig sein müssen, d. h. ihr Eigenleben in sich tragen, ohne in ihrem Seinsbestand von einer der anderen Gewalten abzuhängen.... Diese [die deutsche] Justizverwaltung ist aber....im wesentlichsten Teil, nämlich in der Spitze, den Gerichten entzogen und in die Hand der Exekutive gelegt. Das hebt....den Seinsbestand der Dritten Gewalt auf und macht ihn zur Fiktion trotz Anerkennung im Grundgesetz und in den Landesverfassungen...." [So Paulus van Husen, der erste Präsident des Verfassungsgerichtshofes und des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen] Die Kluft zwischen Sein und Sollen in der deutschen Justiz wurde von dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen Dr. Paulus van Husen schon im Jahre 1951 anschaulich in folgende Worte gefasst: "....Das Grundübel liegt in der Richterernennung durch die Exekutive. Zunächst besteht die häufig verwirklichte Gefahr, daß für das Richteramt ungeeignete Personen aus sachfremden Gründen, die der Exekutive nützlich erscheinen, ernannt werden. Wie soll ein Richter unabhängig sein, der sein ganzes Leben lang hinsichtlich der Beförderung in Aufrückestellen von der Exekutive abhängt. Nicht jeder Mensch ist zum Märtyrer für eine Idee geboren, andererseits hat aber jeder Mensch die Pflicht, für seine Familie und sein eigenes Fortkommen zu sorgen. Die richterliche Unabhängigkeit ist eine verlogene Angelegenheit, so lange dies System besteht. [......] Ein ganz böses Kapitel ist die sogenannte Dienstaufsicht der Exekutive, die tausend Hände hat, um den Richter abhängig zu machen und die Rechtsprechung zu beeinflussen. [......] Eine ganz böse Fessel liegt ferner in dem Umstand, daß die Gerichte nicht selbst ihre Haushaltsmittel bei der Legislative beantragen, ihre Forderungen dort begründen und nur ihr gegenüber für die Verwendung verantwortlich sind, daß all das vielmehr in der Hand der Exekutive ist. [......] Den Gerichten kann also von der Exekutive der Brotkorb nach Belieben je nach Wohl- oder Schlechtverhalten höher gehängt werden. Daß man trotzdem von unabhängigen Gerichten spricht, ist einfach eine Verletzung der Wahrheit. Um so grotesker wirkt sich das alles bei den Verwaltungsgerichten aus. Der Kontrolleur ist wirtschaftlich völlig in der Hand des Kontrollierten. Der Kontrollierte sucht sich die Richter aus, hält sie durch Beförderungsaussichten und Dienstaufsichtsmittel in Atem, mißt ihnen jährlich die sachlichen Bedürfnisse zu". ______________ Hierzu der Präsident des Oberlandesgerichts Brandenburg und Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg Dr. Peter Macke im Jahre 1999: "....Die Geschichte der Dritten Gewalt in Deutschland ist eine Geschichte der Demütigungen von Anfang an. Man kann auch sagen: Eine Geschichte der Dritten Gewalt als eigenständige Staatsgewalt gibt es in Deutschland fast gar nicht. Es hat nie einen realistischen Versuch gegeben, die Justiz entsprechend der mit der Gewaltenteilungslehre naturgemäß verbundenen Vorstellung eines Nebeneinanders der Staatsgewalten auf eigene Füße zu stellen. Sie ist organisatorisch stets von der Exekutive abhängig und ihr über den Justizminister, seinerseits Teil der Exekutive, verbunden geblieben. [......] Die Rolle des Justizministers ist dabei nie wirklich hinterfragt worden. Gemessen am Gewaltenteilungsgrundsatz ist er....eine Absurdität. Man stelle sich den Sturm der Entrüstung vor, der sich - berechtigterweise - erheben würde, wenn jemand auf den Gedanken käme, die Angelegenheiten der Legislative, des Parlaments, unter dem Dach der Regierung, ihren Mehrheitsentscheidungen ausgesetzt und zur Regierungsloyalität verpflichtet, durch ein "Parlamentsministerium" wahrnehmen zu lassen. [......] Die Verfassung selbst geht zwar, wie dargelegt, von der Judikative als eigenständiger Staatsgewalt aus, stellt aber....kein Instrument zum Schutz der Eigenständigkeit der Dritten Gewalt zur Verfügung....Die beiden anderen Staatsgewalten, Parlament und Regierung, sind vor den Verfassungsgerichten organbeteiligungsfähig. Die Dritte Gewalt selbst ist, so scheint es, wehrlos und rechtlos." http://www.zdd.se/zeb_zentralrat_europaeischer_buerger_suermeli_03092007.mp3